Hochrisiko

Öffentliche Verwaltung: EU AI Act und Behörden-KI

Öffentliche Behörden unterliegen den strengsten Anforderungen des EU AI Act – zusätzlich zu den normalen Hochrisiko-Pflichten müssen sie eine Grundrechts-Folgenabschätzung durchführen.

Zusätzliche Pflichten für Behörden

Als Betreiber von Hochrisiko-KI müssen öffentliche Stellen zusätzlich:

  • Grundrechts-Folgenabschätzung (FRIA) vor der Nutzung durchführen
  • Sich in der EU-KI-Datenbank registrieren
  • Besondere Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern gewährleisten

Verbote speziell für Behörden

Für Behörden gilt das Social-Scoring-Verbot. Staatliche biometrische Echtzeit-Identifikation im öffentlichen Raum ist grundsätzlich verboten (mit engen Ausnahmen für Strafverfolgung).

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