Öffentliche Verwaltung: EU AI Act und Behörden-KI
Öffentliche Behörden unterliegen den strengsten Anforderungen des EU AI Act – zusätzlich zu den normalen Hochrisiko-Pflichten müssen sie eine Grundrechts-Folgenabschätzung durchführen.
Zusätzliche Pflichten für Behörden
Als Betreiber von Hochrisiko-KI müssen öffentliche Stellen zusätzlich:
- Grundrechts-Folgenabschätzung (FRIA) vor der Nutzung durchführen
- Sich in der EU-KI-Datenbank registrieren
- Besondere Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern gewährleisten
Verbote speziell für Behörden
Für Behörden gilt das Social-Scoring-Verbot. Staatliche biometrische Echtzeit-Identifikation im öffentlichen Raum ist grundsätzlich verboten (mit engen Ausnahmen für Strafverfolgung).
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