CE-Kennzeichnung für Hochrisiko-KI nach EU AI Act

Hochrisiko-KI-Systeme, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen die CE-Kennzeichnung tragen. Hier erfahren Sie den genauen Prozess und die Anforderungen.

Wer muss CE-kennzeichnen?

Die CE-Kennzeichnungspflicht gilt für Anbieter (Hersteller) von Hochrisiko-KI-Systemen, die ihr System in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen. Schweizer Unternehmen, die in den EU-Markt exportieren, fallen ebenfalls darunter.

Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung

Bevor CE-Kennzeichnung angebracht werden darf:

  1. Alle technischen Anforderungen (Art. 8–15) erfüllen
  2. Technische Dokumentation erstellen
  3. Konformitätsbewertung durchführen
  4. EU-Konformitätserklärung ausstellen

Der CE-Kennzeichnungsprozess

1. Technische Anforderungen umsetzen → 2. Interne Konformitätsprüfung (oder externe Prüfstelle) → 3. EU-Konformitätserklärung ausstellen → 4. CE-Kennzeichen anbringen → 5. In EU-KI-Datenbank registrieren

Dokumentation aufbewahren

Die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung müssen 10 Jahre nach Markteinführung aufbewahrt werden. Behörden müssen auf Verlangen Zugang erhalten.

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