Verbotene KI-Praktiken
Einige KI-Anwendungen sind nach dem EU AI Act grundsätzlich verboten – unabhängig davon, wer sie einsetzt oder welchen Zweck sie verfolgen. Diese Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025.
Diese Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025. Unternehmen, die verbotene KI-Systeme noch betreiben, riskieren Bußgelder bis zu 35 Mio. € oder 7% des globalen Jahresumsatzes.
Social Scoring verboten – EU AI Act Art. 5
Das systematische Bewerten von Bürgerinnen und Bürgern durch staatliche Stellen anhand ihres Verhaltens ist seit dem 2. Februar 2025 in der EU verboten. Was genau darunter fällt und was das für Schweizer Unternehmen bedeutet.
Emotionserkennung verboten – Arbeitsplatz & Schule
Seit dem 2. Februar 2025 ist der Einsatz von KI zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen in der EU verboten. Das betrifft zahlreiche HR-Tech, EdTech und Videokonferenz-Anbieter.
Biometrische Kategorisierung – Verboten nach EU AI Act
KI-Systeme, die biometrische Daten nutzen, um Personen nach sensiblen Merkmalen wie Rasse, Religion oder sexueller Orientierung zu kategorisieren, sind nach dem EU AI Act verboten – sowohl für öffentliche als auch private Akteure.
Manipulative KI-Techniken – Verboten nach EU AI Act
Der EU AI Act verbietet KI-Systeme, die unterschwellige, täuschende oder manipulative Methoden einsetzen, um das Verhalten von Personen gegen ihre Interessen zu beeinflussen.
Echtzeit-Biometrie im öffentlichen Raum – Verboten
Die biometrische Identifikation in Echtzeit – also das automatisierte Erkennen von Personen in der Öffentlichkeit über Gesichtserkennung – ist nach dem EU AI Act grundsätzlich verboten. Es gibt enge Ausnahmen für Strafverfolgungsbehörden.
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