EU-KI-Datenbank: Registrierungspflicht für Hochrisiko-KI

Der EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme, sich in der öffentlich zugänglichen EU-KI-Datenbank zu registrieren.

Wer muss sich registrieren?

Anbieter müssen sich vor der Markteinführung registrieren. Behörden als Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen müssen sich ebenfalls registrieren. Private Betreiber sind grundsätzlich nicht registrierungspflichtig.

Was wird registriert?

Zu registrieren sind: Name und Kontaktdaten des Anbieters, Handelsname und Versionen des Systems, Systemzweck und Anwendungsbereiche, Verwendungsland, Link zur EU-Konformitätserklärung.

Öffentlicher Zugang

Die EU-KI-Datenbank ist öffentlich zugänglich – ausser bei sensiblen Informationen zu Strafverfolgungssystemen. Verbraucher und Zivilgesellschaft können so nachvollziehen, welche KI-Systeme im Einsatz sind.

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