Die 4 Risikoklassen des EU AI Act
Der EU AI Act klassifiziert alle KI-Systeme nach ihrem Risikopotenzial in vier Stufen. Je höher das Risiko, desto strenger die Anforderungen.
Unakzeptables Risiko – Verbotene KI nach EU AI Act
Die Risikoklasse "unakzeptables Risiko" umfasst KI-Systeme, die so gefährlich für Grundrechte und Sicherheit sind, dass sie vollständig verboten wurden. Diese Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025.
Hochrisiko-KI – Risikoklasse EU AI Act
Hochrisiko-KI-Systeme sind erlaubt – aber nur unter strengen Auflagen. Sie betreffen sensible Bereiche wie HR, Bildung, Kreditvergabe und kritische Infrastruktur. Hier erfahren Sie, was als hochriskant gilt und welche Pflichten entstehen.
Begrenztes Risiko – Transparenzpflichten nach EU AI Act
KI-Systeme mit begrenztem Risiko – wie Chatbots, KI-generierte Inhalte oder Emotionserkennungssysteme (außerhalb der Verbotszonen) – unterliegen primär Transparenzpflichten. Nutzer müssen wissen, dass sie mit einer KI interagieren.
Minimales Risiko – Keine Pflichten nach EU AI Act
Der EU AI Act reguliert die große Mehrheit der KI-Anwendungen nicht direkt. KI mit minimalem Risiko – wie Spam-Filter, KI-Schachprogramme oder Produktionsroboter – unterliegen keinen spezifischen Pflichten.
GPAI-Risikoklasse – General Purpose AI im EU AI Act
General Purpose AI (GPAI) – also KI-Modelle, die für viele verschiedene Zwecke eingesetzt werden können, wie GPT-4, Claude oder Gemini – sind im EU AI Act mit eigenen Regeln bedacht worden. Diese gelten seit August 2025.
Anbieter vs. Betreiber – Rollen im EU AI Act
Der EU AI Act unterscheidet streng zwischen Anbietern (die KI entwickeln/vermarkten) und Betreibern (die KI in eigenen Prozessen einsetzen). Die Pflichten unterscheiden sich erheblich. Hier ist die klare Abgrenzung.
KI-Klassifizierung – Wie stufe ich mein System ein?
Die Klassifizierung Ihres KI-Systems ist der erste und wichtigste Schritt zur EU AI Act-Compliance. Hier ist eine strukturierte Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Anhang III EU AI Act – Alle Hochrisiko-Bereiche
Anhang III des EU AI Act listet abschliessend alle Bereiche auf, in denen der Einsatz von KI-Systemen als hochriskant eingestuft wird. Diese Liste ist entscheidend für die Compliance-Planung.
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