Was ist der EU Artificial Intelligence Act?

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz durch eine grosse Regulierungsbehörde. Er gilt seit dem 1. August 2024 und wird schrittweise angewendet.

Ziel des EU AI Act

Der EU AI Act verfolgt ein doppeltes Ziel: die Nutzung von KI sicher und vertrauenswürdig zu machen – und gleichzeitig Innovation zu ermöglichen. Das Gesetz setzt auf einen risikobasierten Ansatz: Je grösser das Risiko eines KI-Systems, desto strenger die Anforderungen.

Wen betrifft der EU AI Act?

Der EU AI Act gilt für:

  • Anbieter (Provider): Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln und auf den Markt bringen
  • Betreiber (Deployer): Unternehmen, die KI-Systeme im beruflichen Kontext einsetzen
  • Importeure & Händler von KI-Systemen in der EU
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Gilt der EU AI Act auch für Schweizer Unternehmen?
Ja – sobald ein Schweizer Unternehmen KI-Produkte in der EU anbietet oder KI-Systeme nutzt, die EU-Bürger betreffen, greift der EU AI Act extraterritorial. Dies ist analog zur DSGVO. Mehr zur Extraterritorialität →

Die 4 Risikoklassen des EU AI Act

Das Herzstück des EU AI Act ist die Einteilung aller KI-Systeme in vier Risikoklassen:

  1. Verbotenes Risiko (Art. 5): Einige KI-Praktiken sind vollständig verboten – z. B. Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Bußgelder: bis 35 Mio. € oder 7% Jahresumsatz.
  2. Hohes Risiko (Art. 6, Anhang III): KI in HR, Kreditvergabe, Gesundheit, Bildung und Strafverfolgung unterliegt umfangreichen Anforderungen: Risikomanagement, Dokumentation, CE-Kennzeichnung.
  3. Begrenztes Risiko (Art. 50): Chatbots und Deepfakes müssen als KI erkennbar sein – Transparenzpflichten.
  4. Minimales Risiko: Spam-Filter, Spielelogik usw. – keine spezifischen Pflichten.

Was ist ein KI-System nach EU AI Act?

Art. 3 EU AI Act definiert ein KI-System als maschinenbasiertes System, das auf Basis von Eingaben Ergebnisse wie Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen erzeugt, die reale oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können. Einfache regelbasierte Systeme ohne Lernfähigkeit fallen in der Regel nicht darunter.

Wie unterscheidet sich der EU AI Act von der DSGVO?

Die DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten. Der EU AI Act regelt KI-Systeme nach Risikoniveau. Beide Regelwerke können gleichzeitig gelten – insbesondere bei KI-Systemen, die personenbezogene Daten verarbeiten.

Die wichtigsten Fristen

  • 1. August 2024: Inkrafttreten des EU AI Act
  • 2. Februar 2025: Verbote (Art. 5) treten in Kraft
  • 2. August 2025: GPAI-Pflichten (Art. 51–56)
  • 2. August 2026: Hochrisiko-Pflichten (Art. 8–15) – Hauptdeadline
  • 2. August 2027: Eingebettete Hochrisiko-Systeme
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