Bußgelder & Sanktionen nach EU AI Act
Der EU AI Act sieht empfindliche Sanktionen vor – gestaffelt nach Schwere des Verstoßes. Hier sind alle Bußgeldebenen mit Kontext erklärt.
Stufe 1: Verbotene KI-Praktiken
Der schwerste Verstoß: Einsetzen oder Bereitstellen verbotener KI-Systeme nach Art. 5. Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz, biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen.
Stufe 2: Verletzung anderer Pflichten
Verletzung der Anforderungen für Hochrisiko-KI (Art. 8–15), GPAI-Pflichten (Art. 51–56) oder Transparenzpflichten (Art. 50).
Stufe 3: Falsche Informationen
Bereitstellung falscher, unvollständiger oder irreführender Informationen an benannte Stellen oder nationale Behörden.
Faktoren, die das Bußgeld beeinflussen
- ›Schwere und Dauer des Verstoßes
- ›Zahl der betroffenen Personen und Märkte
- ›Absichtlichkeit oder Fahrlässigkeit
- ›Frühere Verstöße des Unternehmens
- ›Kooperationsbereitschaft mit den Behörden
- ›Ergriffene Massnahmen zur Schadensminderung
- ›Finanzielle Lage (insbesondere bei KMU)
KMU und Start-ups: Günstigere Behandlung
Für KMU und Start-ups sind die Bußgelder proportional angepasst: Es gilt der niedrigere der beiden Werte (absoluter Betrag vs. %-Satz des Umsatzes). Ausserdem können Behörden bei kleinen Unternehmen mildere Massnahmen wählen, wenn keine schwerwiegenden Rechtsverstösse vorliegen.
Schweizer Unternehmen: Wie werden Bußgelder durchgesetzt?
Schweizer Unternehmen, die dem EU AI Act unterliegen (wegen Extraterritorialität), können über die Marktaufsichtsbehörden des EU-Mitgliedstaats, in dem sie tätig sind, sanktioniert werden. Internationale Amtshilfeabkommen ermöglichen die Durchsetzung auch gegenüber Unternehmen ausserhalb der EU.
Mehr zur Extraterritorialität →Bußgelder vermeiden
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