DSG und EU AI Act: Was Schweizer Unternehmen wissen müssen

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und der EU AI Act haben Überschneidungen und Unterschiede. Schweizer Unternehmen, die in der EU tätig sind, müssen beide Regelwerke kennen.

DSG vs. EU AI Act: Die wichtigsten Unterschiede

EU AI Act: Reguliert KI-Systeme als solche – nach Risikoklasse und Verwendungszweck. Gilt für alle, die KI in der EU in Verkehr bringen.

DSG: Reguliert die Verarbeitung personenbezogener Daten – unabhängig davon, ob KI eingesetzt wird. Gilt für alle, die Daten von Schweizer Personen verarbeiten.

Gemeinsamkeiten

Beide Regelwerke fordern:

  • Transparenz gegenüber Betroffenen
  • Einschränkungen beim automatisierten Profiling
  • Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design)
  • Risikoabschätzungen bei sensiblen Verarbeitungen

Profiling: Besonders relevant

Das DSG enthält starke Einschränkungen für automatisiertes Profiling. In Kombination mit den EU AI Act-Anforderungen müssen Schweizer Unternehmen besondere Sorgfalt walten lassen.

Dual Compliance für Schweizer Unternehmen

Schweizer Unternehmen, die in der EU tätig sind, müssen sowohl DSG als auch EU AI Act beachten. Das erhöht den Compliance-Aufwand, bietet aber auch die Chance, Prozesse einheitlich zu gestalten.

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