Art. 10 EU AI Act

Daten-Governance (EU AI Act)

Pflicht zur qualitätsgesicherten, repräsentativen und DSG-/DSGVO-konformen Verwaltung von Trainingsdaten bei Hochrisiko-KI.

Definition

Art. 10 EU AI Act verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen zu einer umfassenden Daten-Governance. Trainingsdaten müssen: relevant und ausreichend repräsentativ sein, möglichst fehlerfrei sein, keine systematischen Biases enthalten, nach DSGVO/DSG verarbeitet werden.

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