Art. 50 Abs. 4 EU AI Act
Deepfake
KI-generierte synthetische Medien (Bilder, Videos, Audio), die Personen oder Situationen täuschend echt darstellen.
Definition
Deepfakes sind KI-generierte oder -manipulierte Medieninhalte, die täuschend echte Darstellungen von realen Personen, Orten oder Ereignissen erzeugen. Nach Art. 50 EU AI Act müssen solche Inhalte gekennzeichnet werden – maschinenlesbar als KI-generiert.
Kostenloser Check
Wie hoch ist das KI-Risiko Ihres Unternehmens?
In 10 Minuten erfahren Sie, ob und wie der EU AI Act Ihr Unternehmen betrifft – kostenlos, ohne Registrierung, auf Deutsch.
KI-Risiko kostenlos prüfen →Kostenlos · Kein Account nötig · Auf Deutsch · DSGVO-konform