Art. 50 Abs. 4 EU AI Act

Deepfake

KI-generierte synthetische Medien (Bilder, Videos, Audio), die Personen oder Situationen täuschend echt darstellen.

Definition

Deepfakes sind KI-generierte oder -manipulierte Medieninhalte, die täuschend echte Darstellungen von realen Personen, Orten oder Ereignissen erzeugen. Nach Art. 50 EU AI Act müssen solche Inhalte gekennzeichnet werden – maschinenlesbar als KI-generiert.

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