Art. 27 EU AI Act

Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA)

Pflicht für öffentliche Stellen, vor dem Einsatz bestimmter Hochrisiko-KI eine Grundrechtsprüfung durchzuführen.

Definition

Die Grundrechte-Folgenabschätzung (Fundamental Rights Impact Assessment, FRIA) nach Art. 27 EU AI Act verpflichtet bestimmte Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen – insbesondere öffentliche Stellen – dazu, vor dem Einsatz zu prüfen, welche Auswirkungen das System auf die Grundrechte der betroffenen Personen haben kann.

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