Art. 3 Nr. 1 EU AI Act

KI-System (Definition EU AI Act)

Maschinenbasiertes System, das aus einer Eingabe Ausgaben wie Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen erzeugt.

Definition

Art. 3 Nr. 1 EU AI Act definiert ein KI-System als maschinenbasiertes System, das so konzipiert ist, dass es mit unterschiedlichem Grad an Autonomie betrieben werden kann und das – auf der Grundlage von Eingaben – Ergebnisse wie Vorhersagen, Empfehlungen, Entscheidungen oder Inhalte erzeugt, die reale oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können.

Praktische Bedeutung

Nicht jede Software ist ein KI-System. Einfache regelbasierte Systeme ohne Lernfähigkeit oder adaptives Verhalten fallen typischerweise nicht darunter.

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