Art. 70–77 EU AI Act
Marktaufsichtsbehörde
Nationale Behörde, die die Einhaltung des EU AI Act überwacht und Sanktionen verhängen kann.
Definition
Jeder EU-Mitgliedstaat muss mindestens eine Marktaufsichtsbehörde für den EU AI Act benennen. Diese Behörden kontrollieren, ob KI-Systeme auf dem Markt konform sind, können Produkte zurückrufen, Bußgelder verhängen und bei Verstößen tätig werden.
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