Art. 14 EU AI Act

Menschliche Aufsicht

Pflicht, bei Hochrisiko-KI-Systemen eine wirksame menschliche Überwachung und Eingriffsmöglichkeit sicherzustellen.

Definition

Art. 14 EU AI Act verlangt, dass Hochrisiko-KI-Systeme so gestaltet sein müssen, dass natürliche Personen die Ausgaben des Systems wirksam überwachen können. Das bedeutet: Menschen müssen verstehen, was das System tut, eingreifen können, es im Zweifelsfall abschalten können.

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