Art. 72 EU AI Act

Post-Market-Monitoring

Pflicht zur kontinuierlichen Überwachung von Hochrisiko-KI-Systemen nach der Markteinführung.

Definition

Post-Market-Monitoring (Art. 72 EU AI Act) ist die Pflicht für Anbieter, Hochrisiko-KI-Systeme auch nach der Markteinführung kontinuierlich zu überwachen. Ziel: Risiken frühzeitig erkennen, Fehler identifizieren und beheben.

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