Nationale KI-Aufsichtsbehörden nach EU AI Act: DACH-Übersicht

Jeder EU-Mitgliedstaat muss nationale Marktaufsichtsbehörden für den EU AI Act benennen. Hier ist eine Übersicht für Deutschland, Österreich und die Relevanz für die Schweiz.

Deutschland

In Deutschland ist derzeit die Bundesnetzagentur als Hauptkoordinator vorgesehen, mit Beteiligung von BfDI (Datenschutz) und BSI (Cybersicherheit). Die genaue Struktur ist noch in Festlegung.

Österreich

In Österreich übernimmt das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) in Kooperation mit der Datenschutzbehörde eine führende Rolle. Eine dedizierte KI-Behörde ist in Planung.

Schweiz: Kein direktes Äquivalent

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und hat keine direkten Pflichten nach EU AI Act. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) spielt jedoch eine wichtige Rolle bei KI-Datenschutzfragen nach dem revidierten DSG.

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