Whistleblowing und Hinweisgeberschutz im EU AI Act

Der EU AI Act sieht klare Regeln für die Meldung von Verstößen vor und schützt Hinweisgeber (Whistleblower). Hier erfahren Sie, wie Verstöße gemeldet werden können und welcher Schutz gilt.

Meldewege für Verstöße

KI-Verstöße können gemeldet werden:

  • Bei nationalen Marktaufsichtsbehörden
  • Beim EU AI Office (für GPAI-Modelle)
  • Über interne Meldestellen im Unternehmen

Schutz für Hinweisgeber

Die EU-Whistleblowing-Richtlinie (2019/1937) gilt auch für Meldungen unter dem EU AI Act. Hinweisgeber sind geschützt vor:

  • Kündigung oder sonstigen Beschäftigungsmaßnahmen
  • Disziplinarmaßnahmen
  • Rufschädigung
  • Zivilrechtlichen Klagen

Whistleblowing in der Schweiz

Die Schweiz hat kein direktes Äquivalent zur EU-Whistleblowing-Richtlinie, aber das OR und das ArG bieten gewissen Schutz. Hinweisgeber sollten sich rechtlich absichern, bevor sie Meldungen machen.

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