Allgemeine Pflichten für GPAI-Anbieter nach EU AI Act

Anbieter von GPAI-Modellen unterliegen seit August 2025 spezifischen Pflichten. Hier sind alle allgemeinen Anforderungen erklärt.

Technische Dokumentation

GPAI-Anbieter müssen eine technische Dokumentation erstellen und aktuell halten, die folgendes enthält:

  • Beschreibung der Architektur und Trainingsverfahren
  • Trainings- und Evaluierungsdaten (Quelle, Volumen)
  • Fähigkeiten und Leistungsgrenzen des Modells
  • Bekannte Risiken und Schutzmaßnahmen

Informationen für nachgelagerte Anbieter

GPAI-Anbieter müssen nachgelagerten Anbietern (die das Modell in ihre Produkte integrieren) ausreichende Informationen bereitstellen, um deren eigene Compliance zu ermöglichen.

Urheberrechtliche Compliance

GPAI-Anbieter müssen:

  • Eine Urheberrechtsrichtlinie einhalten (Text-und-Data-Mining)
  • Eine maschinenlesbare Zusammenfassung der Trainingsdaten veröffentlichen
  • Opt-out-Mechanismen für Rechteinhaber respektieren
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