Hochrisiko

Emotionserkennung (zulässige Fälle): Hochrisiko-KI nach EU AI Act

Emotionserkennung ist am Arbeitsplatz und in Bildung verboten – in anderen Kontexten Hochrisiko oder transparenzpflichtig. Hier erfahren Sie, welche Pflichten gelten und wie Sie sich vorbereiten.

Emotionserkennung (zulässige Fälle): Einordnung

Emotionserkennung ist am Arbeitsplatz und in Bildung verboten – in anderen Kontexten Hochrisiko oder transparenzpflichtig.

Die Hochrisiko-Einstufung bedeutet: Es gelten die umfangreichsten Pflichten des EU AI Act. Die zentrale Frist ist der 2. August 2026.

Welche Pflichten gelten?

Für Hochrisiko-KI im Bereich „Emotionserkennung (zulässige Fälle)“ sind u.a. erforderlich:

  • Risikomanagementsystem (Art. 9)
  • Daten-Governance (Art. 10)
  • Technische Dokumentation (Art. 11, Anhang IV)
  • Protokollierung (Art. 12)
  • Transparenz und Gebrauchsanweisung (Art. 13)
  • Menschliche Aufsicht (Art. 14)
  • Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit (Art. 15)

Sind Sie betroffen?

Ob Ihr konkretes System unter „Emotionserkennung (zulässige Fälle)“ fällt, hängt vom Verwendungszweck ab. Prüfen Sie es mit dem kostenlosen AI Risk Check – er liefert eine nachvollziehbare Einstufung samt Pflichtenübersicht.

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Verstöße können bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes kosten. Bis August 2026 bleibt wenig Zeit – die Vorbereitung einer Konformitätsbewertung dauert Monate.

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