Aufbewahrung von Dokumentation: Hochrisiko-KI nach EU AI Act
Technische Dokumentation und Protokolle müssen über definierte Zeiträume aufbewahrt werden. Hier erfahren Sie, welche Pflichten gelten und wie Sie sich vorbereiten.
Aufbewahrung von Dokumentation: Einordnung
Technische Dokumentation und Protokolle müssen über definierte Zeiträume aufbewahrt werden.
Die Hochrisiko-Einstufung bedeutet: Es gelten die umfangreichsten Pflichten des EU AI Act. Die zentrale Frist ist der 2. August 2026.
Welche Pflichten gelten?
Für Hochrisiko-KI im Bereich „Aufbewahrung von Dokumentation“ sind u.a. erforderlich:
- Risikomanagementsystem (Art. 9)
- Daten-Governance (Art. 10)
- Technische Dokumentation (Art. 11, Anhang IV)
- Protokollierung (Art. 12)
- Transparenz und Gebrauchsanweisung (Art. 13)
- Menschliche Aufsicht (Art. 14)
- Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit (Art. 15)
Sind Sie betroffen?
Ob Ihr konkretes System unter „Aufbewahrung von Dokumentation“ fällt, hängt vom Verwendungszweck ab. Prüfen Sie es mit dem kostenlosen AI Risk Check – er liefert eine nachvollziehbare Einstufung samt Pflichtenübersicht.
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Verstöße können bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes kosten. Bis August 2026 bleibt wenig Zeit – die Vorbereitung einer Konformitätsbewertung dauert Monate.
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