Deepfakes und EU AI Act: Was Anbieter kennzeichnen müssen
KI-generierte Bilder, Videos und Audioaufnahmen – sogenannte Deepfakes – unterliegen nach Art. 50 EU AI Act strengen Transparenzpflichten. Was das konkret bedeutet.
Transparenzpflichten für Deepfakes
Wer Systeme bereitstellt, die synthetische Inhalte erzeugen (Bilder, Videos, Audio, Text), muss: a) die Inhalte maschinenlesbar als KI-generiert kennzeichnen, b) Nutzer informieren, dass sie KI-generierte Inhalte erzeugen.
Ausnahmen
Ausnahmen gelten für: offensichtlich künstlerische oder satirische Zwecke (wenn klar erkennbar), Assistenzsysteme (wenn kein Täuschungsrisiko besteht).
Technische Umsetzung
Empfohlene Methoden: C2PA-Standard (Content Provenance), Wasserzeichen, Metadaten-Tagging. Die EU entwickelt spezifische technische Standards für die Kennzeichnung.
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