KI-Kompetenz nach Art. 4 EU AI Act: Was Mitarbeitende lernen müssen

Art. 4 des EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber, bei ihren Mitarbeitenden ausreichende KI-Kompetenz sicherzustellen. Was das konkret bedeutet – und wie Sie es umsetzen.

Was schreibt Art. 4 vor?

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass die Personen, die für den Betrieb und die Nutzung von KI zuständig sind, über die notwendige Kompetenz verfügen. Die Kompetenz muss "ausreichend" sein – was je nach Risikoniveau des Systems unterschiedlich hoch ist.

Inhalte der KI-Kompetenz

Abhängig von der Rolle, sollten Mitarbeitende verstehen:

  • Wie das eingesetzte KI-System funktioniert (Grundprinzipien)
  • Welche Risiken und Grenzen das System hat
  • Wann und wie menschliche Aufsicht notwendig ist
  • Wie man Fehler oder Probleme erkennt und meldet

Praktische Umsetzung

Empfohlene Massnahmen:

  1. Rollenbasierte KI-Schulungen entwickeln
  2. Interne KI-Richtlinien erstellen und kommunizieren
  3. Schulungsnachweise dokumentieren
  4. Regelmässige Updates bei neuen KI-Systemen
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