KI-Kompetenz nach Art. 4 EU AI Act: Was Mitarbeitende lernen müssen
Art. 4 des EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber, bei ihren Mitarbeitenden ausreichende KI-Kompetenz sicherzustellen. Was das konkret bedeutet – und wie Sie es umsetzen.
Was schreibt Art. 4 vor?
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass die Personen, die für den Betrieb und die Nutzung von KI zuständig sind, über die notwendige Kompetenz verfügen. Die Kompetenz muss "ausreichend" sein – was je nach Risikoniveau des Systems unterschiedlich hoch ist.
Inhalte der KI-Kompetenz
Abhängig von der Rolle, sollten Mitarbeitende verstehen:
- Wie das eingesetzte KI-System funktioniert (Grundprinzipien)
- Welche Risiken und Grenzen das System hat
- Wann und wie menschliche Aufsicht notwendig ist
- Wie man Fehler oder Probleme erkennt und meldet
Praktische Umsetzung
Empfohlene Massnahmen:
- Rollenbasierte KI-Schulungen entwickeln
- Interne KI-Richtlinien erstellen und kommunizieren
- Schulungsnachweise dokumentieren
- Regelmässige Updates bei neuen KI-Systemen
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