KI-Klassifizierung nach EU AI Act: Schritt-für-Schritt

Die Klassifizierung Ihres KI-Systems ist der erste und wichtigste Schritt zur EU AI Act-Compliance. Hier ist eine strukturierte Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Schritt 1: Ist es überhaupt KI?

Der EU AI Act definiert KI-Systeme als maschinenbasierte Systeme, die aus einer Reihe von Zielen eine Ausgabe erzeugen können, die Inhalte, Prognosen, Empfehlungen oder Entscheidungen beeinflussen. Einfache regelbasierte Systeme fallen nicht darunter.

Schritt 2: Ist es verboten (Art. 5)?

Prüfen Sie, ob Ihr System eine der verbotenen Praktiken aus Art. 5 darstellt: Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz/Schule, biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen, Manipulation, Echtzeit-Biometrie öffentlich. Wenn ja: sofort abschalten oder fundamental überarbeiten.

Schritt 3: Ist es Hochrisiko (Anhang III)?

Prüfen Sie, ob Ihr System in einem der 13 Bereiche von Anhang III eingesetzt wird. Wenn ja: Alle Hochrisiko-Anforderungen umsetzen, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, EU-KI-Datenbank-Registrierung.

Schritt 4: Ist es GPAI?

Ist Ihr System ein General Purpose AI Model (LLM, Foundation Model)? Dann gelten die GPAI-Regeln aus Art. 51–56, ggf. zusätzlich die Hochrisiko-Anforderungen.

Schritt 5: Gelten Transparenzpflichten?

Auch wenn kein Hochrisiko vorliegt: Wenn Sie einen Chatbot betreiben, KI-generierte Inhalte erstellen oder Emotionserkennung (außerhalb der Verbotszonen) einsetzen, gelten Transparenzpflichten nach Art. 50.

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