EU AI Act Zeitplan: Was gilt wann für Schweizer Unternehmen?

Der EU AI Act hat einen gestaffelten Zeitplan. Hier sind alle relevanten Fristen für Schweizer Unternehmen, die in den EU-Markt tätig sind.

✓ 1. August 2024: Inkrafttreten

Der EU AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Damit begann die Umsetzungsfrist.

✓ 2. Februar 2025: Verbote

Die Verbote nach Art. 5 gelten seit dem 2. Februar 2025. Wenn Sie verbotene KI einsetzen, mussten Sie diese bis zu diesem Datum abschalten.

✓ 2. August 2025: GPAI-Regeln

Die Regeln für General Purpose AI (GPAI) gelten seit dem 2. August 2025. Betrifft Sie, wenn Sie LLMs oder ähnliche Modelle entwickeln.

! 2. August 2026: Hauptdeadline

Die Hauptdeadline: Alle Hochrisiko-Anforderungen (Art. 8–15) und Governance-Pflichten treten in Kraft. Das ist die wichtigste Deadline für die meisten Unternehmen.

2. August 2027: Übergangsfrist

Für Hochrisiko-KI in bestehenden Produkten unter Anhang I (z. B. Medizinprodukte, Maschinen) gilt eine Übergangsfrist bis August 2027.

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