Extraterritorialität: Gilt der EU AI Act für die Schweiz?

Ja – mit Einschränkungen. Der EU AI Act gilt nicht nur für EU-Unternehmen, sondern für jeden, der KI-Systeme in der EU in Verkehr bringt oder für EU-Nutzer betreibt. Das betrifft auch Schweizer Unternehmen.

Das Marktortprinzip

Der EU AI Act folgt dem Marktortprinzip: Er gilt für alle, die KI-Systeme in der EU anbieten – unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Das ist vergleichbar mit der DSGVO.

Wann gilt er für Schweizer Unternehmen?

Der EU AI Act gilt für Schweizer Unternehmen, wenn:

  • Sie KI-Systeme in EU-Mitgliedstaaten in Verkehr bringen
  • Sie KI-generierte Ausgaben in der EU nutzen lassen
  • Betroffene Personen sich in der EU befinden

Ausnahmen

Rein interne Nutzung von KI ohne EU-Bezug ist nicht betroffen. KI-Forschung und -Entwicklung, die nicht in Verkehr gebracht wird, ist ebenfalls ausgenommen.

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