Verbotene Praxis

Biometrische Kategorisierung (sensibel): Verbotene KI-Praktik nach Artikel 5

Die Ableitung von Merkmalen wie ethnischer Herkunft, politischer Meinung oder sexueller Orientierung aus Biometrie ist verboten. Hier erfahren Sie, was konkret verboten ist und wie Sie sich absichern.

Biometrische Kategorisierung (sensibel): Was ist verboten?

Die Ableitung von Merkmalen wie ethnischer Herkunft, politischer Meinung oder sexueller Orientierung aus Biometrie ist verboten.

Verbotene Praktiken nach Artikel 5 sind seit dem 2. Februar 2025 vollständig untersagt und werden mit den höchsten Bußgeldern geahndet.

Praxisbeispiele

Typische Konstellationen im Bereich „Biometrische Kategorisierung (sensibel)“ reichen von offensichtlichen bis zu subtilen Fällen. Entscheidend ist die schädliche oder benachteiligende Wirkung auf betroffene Personen.

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Sanktionen

Verbotene Praktiken sind die schärfste Kategorie: Bußgelder bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes. Hier gibt es keine Übergangsfrist – das Verbot gilt bereits.

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