Verbotene Praxis

Predictive Policing (Personen): Verbotene KI-Praktik nach Artikel 5

Die Vorhersage von Straftaten allein auf Basis von Profiling oder Persönlichkeitsmerkmalen ist verboten. Hier erfahren Sie, was konkret verboten ist und wie Sie sich absichern.

Predictive Policing (Personen): Was ist verboten?

Die Vorhersage von Straftaten allein auf Basis von Profiling oder Persönlichkeitsmerkmalen ist verboten.

Verbotene Praktiken nach Artikel 5 sind seit dem 2. Februar 2025 vollständig untersagt und werden mit den höchsten Bußgeldern geahndet.

Praxisbeispiele

Typische Konstellationen im Bereich „Predictive Policing (Personen)“ reichen von offensichtlichen bis zu subtilen Fällen. Entscheidend ist die schädliche oder benachteiligende Wirkung auf betroffene Personen.

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Sanktionen

Verbotene Praktiken sind die schärfste Kategorie: Bußgelder bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes. Hier gibt es keine Übergangsfrist – das Verbot gilt bereits.

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