Ausnahmen für Strafverfolgung: Verbotene KI-Praktik nach Artikel 5
Für einzelne Verbote gelten eng begrenzte, richterlich genehmigte Ausnahmen zugunsten der Strafverfolgung. Hier erfahren Sie, was konkret verboten ist und wie Sie sich absichern.
Ausnahmen für Strafverfolgung: Was ist verboten?
Für einzelne Verbote gelten eng begrenzte, richterlich genehmigte Ausnahmen zugunsten der Strafverfolgung.
Verbotene Praktiken nach Artikel 5 sind seit dem 2. Februar 2025 vollständig untersagt und werden mit den höchsten Bußgeldern geahndet.
Praxisbeispiele
Typische Konstellationen im Bereich „Ausnahmen für Strafverfolgung“ reichen von offensichtlichen bis zu subtilen Fällen. Entscheidend ist die schädliche oder benachteiligende Wirkung auf betroffene Personen.
Setzen Sie betroffene KI ein?
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Sanktionen
Verbotene Praktiken sind die schärfste Kategorie: Bußgelder bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes. Hier gibt es keine Übergangsfrist – das Verbot gilt bereits.
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