Seit wann gelten die Verbote?: Verbotene KI-Praktik nach Artikel 5
Die Verbote des Artikel 5 gelten seit dem 2. Februar 2025 und sind unmittelbar durchsetzbar. Hier erfahren Sie, was konkret verboten ist und wie Sie sich absichern.
Seit wann gelten die Verbote?: Was ist verboten?
Die Verbote des Artikel 5 gelten seit dem 2. Februar 2025 und sind unmittelbar durchsetzbar.
Verbotene Praktiken nach Artikel 5 sind seit dem 2. Februar 2025 vollständig untersagt und werden mit den höchsten Bußgeldern geahndet.
Praxisbeispiele
Typische Konstellationen im Bereich „Seit wann gelten die Verbote?“ reichen von offensichtlichen bis zu subtilen Fällen. Entscheidend ist die schädliche oder benachteiligende Wirkung auf betroffene Personen.
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Sanktionen
Verbotene Praktiken sind die schärfste Kategorie: Bußgelder bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes. Hier gibt es keine Übergangsfrist – das Verbot gilt bereits.
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