Hochrisiko
Art. 43 EU AI Act

Konformitätsbewertung für Hochrisiko-KI-Systeme nach EU AI Act

Vor der Markteinführung eines Hochrisiko-KI-Systems muss eine Konformitätsbewertung durchgeführt werden. Je nach Systemtyp ist entweder eine Selbstbewertung oder eine Prüfung durch eine benannte Stelle erforderlich.

Selbstbewertung vs. Drittprüfung

Selbstbewertung (interne Kontrolle) ist möglich für die meisten Hochrisiko-KI-Systeme – der Anbieter prüft selbst, ob alle Anforderungen erfüllt sind und erstellt die technische Dokumentation.

Drittprüfung durch benannte Stellen ist erforderlich für bestimmte biometrische Systeme (z. B. Gesichtserkennung ohne Echtzeitverbot) und KI als Sicherheitskomponente in Produkten mit bestehender Drittprüfungspflicht.

Schritte der Konformitätsbewertung

  1. Prüfen, ob das System unter Anhang III fällt
  2. Anwendbare Anforderungen (Art. 8–15) umsetzen
  3. Technische Dokumentation erstellen
  4. Konformitätsbewertungsverfahren durchführen (Selbst oder Dritt)
  5. EU-Konformitätserklärung ausstellen
  6. CE-Kennzeichnung anbringen
  7. System in der EU-KI-Datenbank registrieren

Nach wesentlichen Änderungen

Eine neue Konformitätsbewertung ist erforderlich, wenn wesentliche Änderungen am System vorgenommen werden – also Änderungen, die die Leistung, Sicherheit oder den Verwendungszweck wesentlich beeinflussen.

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