Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme nach EU AI Act
Für Hochrisiko-KI-Systeme schreibt der EU AI Act umfangreiche Anforderungen vor. Hier finden Sie alle Pflichten für Anbieter und Betreiber – vollständig, praxisnah und mit konkreten Handlungsempfehlungen für DACH-Unternehmen.
Risikomanagementsystem (Art. 9)
Anbieter müssen ein kontinuierliches Risikomanagementsystem einrichten, das den gesamten Lebenszyklus begleitet:
- Risiken identifizieren und analysieren
- Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte bewerten
- Risikominderungsmaßnahmen umsetzen
- Regelmäßig überprüfen und aktualisieren
Praxis-Tipp: Orientieren Sie sich an ISO 31000 (Risikomanagement) oder ISO/IEC 42001 (KI-Managementsysteme).
Daten-Governance (Art. 10)
Verwendete Datensätze müssen:
- Relevant für das Systemziel sein
- Ausreichend repräsentativ sein (keine systematische Benachteiligung)
- Möglichst fehlerfrei und vollständig sein
- DSGVO/DSG-konform verarbeitet werden
Datenherkunft, Vorverarbeitung und verwendete Datensätze müssen dokumentiert werden.
Technische Dokumentation (Art. 11)
Vor der Markteinführung ist eine umfassende technische Dokumentation erforderlich (Anhang IV):
- Allgemeine Systembeschreibung (Zweck, Version, Hersteller)
- Beschreibung der Komponenten und Entwicklungsschritte
- Trainingsdaten und -prozesse
- Validierungs- und Testverfahren
- Leistungsmetriken und Risikomaßnahmen
Protokollierung (Art. 12)
Hochrisiko-KI-Systeme müssen automatisch Protokolle erstellen, die es ermöglichen:
- Den Betrieb des Systems nachzuvollziehen
- Ereignisse zu identifizieren, die Risiken darstellen könnten
- Behördliche Kontrollen zu ermöglichen
Protokolle müssen mindestens 6 Monate aufbewahrt werden (für Strafverfolgung: 6 Monate bis 3 Jahre).
Transparenz (Art. 13)
Betreiber müssen ausreichende Informationen erhalten, um:
- Die Systemzwecke und Fähigkeiten zu verstehen
- Die menschliche Aufsicht zu gewährleisten
- Daten korrekt zu interpretieren
Diese Informationen sind in einer Gebrauchsanweisung bereitzustellen.
Menschliche Aufsicht (Art. 14)
Hochrisiko-KI-Systeme müssen so gestaltet sein, dass natürliche Personen:
- Den Betrieb wirksam überwachen können
- Eingreifen und das System unterbrechen können
- Die Systemausgaben und Entscheidungen verstehen können
Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung
Vor der Markteinführung ist eine Konformitätsbewertung durchzuführen (Art. 43). Bei Bestehen:
- EU-Konformitätserklärung ausstellen
- CE-Kennzeichnung anbringen
- System in der EU-KI-Datenbank registrieren (Art. 49)
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