Post-Market-Monitoring: KI-Überwachung nach Markteinführung

Die Compliance-Pflichten enden nicht mit der Markteinführung. Der EU AI Act verpflichtet Anbieter zu einem aktiven Post-Market-Monitoring und zu Meldepflichten bei schwerwiegenden Vorfällen.

Pflicht zum Post-Market-Monitoring

Anbieter von Hochrisiko-KI müssen ein System zur Nachverfolgung der Systemleistung im realen Einsatz einrichten. Ziel ist es, neu auftretende Risiken zu erkennen und zu beheben, bevor sie zu Schäden führen.

Meldepflichten bei Vorfällen

Schwerwiegende Vorfälle oder Fehlfunktionen, die zu Todesfällen, schwerwiegenden Personenschäden oder erheblichen Sachschäden führen, müssen innerhalb von 15 Tagen an die zuständige Marktaufsichtsbehörde gemeldet werden.

Besonderheit für GPAI-Modelle

Anbieter von GPAI-Modellen mit systemischem Risiko müssen schwerwiegende Vorfälle oder Missbrauch sofort an das EU AI Office und die nationalen Behörden melden.

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