Art. 3 Nr. 8, Art. 24 EU AI Act
Händler
Unternehmen, das Hochrisiko-KI-Systeme in der EU vertreibt, ohne sie zu modifizieren.
Definition
Händler sind nach Art. 3 Nr. 8 EU AI Act natürliche oder juristische Personen, die Hochrisiko-KI-Systeme in der EU verfügbar machen, ohne sie zu verändern. Händler haben weniger Pflichten als Anbieter oder Importeure, müssen aber sicherstellen, dass Systeme CE-gekennzeichnet sind und die Konformitätserklärung vorliegt.
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