GPAI und Urheberrecht: Pflichten für KI-Trainingsanbieter

Der EU AI Act verknüpft die Anforderungen an GPAI-Modelle eng mit der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Anbieter müssen nachweisen, dass ihre Trainingsdaten rechtskonform erhoben wurden.

Text-und-Data-Mining (TDM)

Die EU-Urheberrechtsrichtlinie erlaubt Text-und-Data-Mining für Forschungszwecke und allgemein – sofern Rechteinhaber nicht widersprechen (Opt-out). GPAI-Anbieter müssen diese Opt-outs respektieren und dokumentieren.

Opt-out-Mechanismus

Websitebetreiber und Rechteinhaber können der Nutzung ihrer Inhalte für KI-Training durch maschinell lesbare Kennzeichnung (z. B. robots.txt, Metadaten) widersprechen. GPAI-Anbieter müssen diese Kennzeichnungen respektieren.

Pflicht zur Veröffentlichung einer Datenzusammenfassung

GPAI-Anbieter müssen eine öffentlich zugängliche, maschinenlesbare Zusammenfassung der für das Training verwendeten Daten veröffentlichen. Das dient der Transparenz und ermöglicht Rechteinhabern, ihre Ansprüche geltend zu machen.

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