Hochrisiko
Art. 12 EU AI Act

Protokollierung für Hochrisiko-KI-Systeme: Art. 12 EU AI Act

Hochrisiko-KI-Systeme müssen automatisch Protokolle erstellen, die Nachvollziehbarkeit und behördliche Kontrolle ermöglichen. Art. 12 definiert die Anforderungen.

Was muss protokolliert werden?

Protokolle müssen es ermöglichen:

  • Den Betrieb des Systems nachzuvollziehen
  • Ereignisse zu identifizieren, die Risiken darstellen
  • Behördliche Kontrollen durchzuführen

Insbesondere sind zu protokollieren: Zeitraum des Betriebs, eingegebene Daten (sofern zulässig), relevante Ausgaben und Entscheidungen.

Aufbewahrungsfristen

Protokolle müssen aufbewahrt werden:

  • Standard: mindestens 6 Monate
  • Strafverfolgung: mindestens 6 Monate, maximal 3 Jahre
  • Auf Anfrage: Behörden muss Zugang gewährt werden
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