Art. 12 EU AI Act
Protokollierung für Hochrisiko-KI-Systeme: Art. 12 EU AI Act
Hochrisiko-KI-Systeme müssen automatisch Protokolle erstellen, die Nachvollziehbarkeit und behördliche Kontrolle ermöglichen. Art. 12 definiert die Anforderungen.
Was muss protokolliert werden?
Protokolle müssen es ermöglichen:
- Den Betrieb des Systems nachzuvollziehen
- Ereignisse zu identifizieren, die Risiken darstellen
- Behördliche Kontrollen durchzuführen
Insbesondere sind zu protokollieren: Zeitraum des Betriebs, eingegebene Daten (sofern zulässig), relevante Ausgaben und Entscheidungen.
Aufbewahrungsfristen
Protokolle müssen aufbewahrt werden:
- Standard: mindestens 6 Monate
- Strafverfolgung: mindestens 6 Monate, maximal 3 Jahre
- Auf Anfrage: Behörden muss Zugang gewährt werden
Kostenloser Check
Wie hoch ist das KI-Risiko Ihres Unternehmens?
In 10 Minuten erfahren Sie, ob und wie der EU AI Act Ihr Unternehmen betrifft – kostenlos, ohne Registrierung, auf Deutsch.
KI-Risiko kostenlos prüfen →Kostenlos · Kein Account nötig · Auf Deutsch · DSGVO-konform