Art. 9 EU AI Act
Risikomanagementsystem für Hochrisiko-KI nach Art. 9 EU AI Act
Das Risikomanagementsystem ist das Herzstück der EU AI Act-Compliance für Hochrisiko-KI. Art. 9 schreibt vor, was es enthalten muss und wie es über den gesamten Lebenszyklus zu betreiben ist.
Was muss das System enthalten?
Das Risikomanagementsystem muss:
- Risiken identifizieren und analysieren (bekannte und vorhersehbare)
- Restrisiken bei vernünftigerweise vorhersehbarem Missbrauch bewerten
- Risiken gegenüber Nutzen abwägen
- Risikominderungsmaßnahmen umsetzen
- Regelmäßig überprüft und aktualisiert werden
Lebenszyklus-Ansatz
Das Risikomanagementsystem ist kein einmaliger Schritt – es muss kontinuierlich betrieben werden. Auslöser für eine Überprüfung:
- Wesentliche Systemänderungen
- Schwerwiegende Vorfälle
- Neue wissenschaftliche Erkenntnisse
- Rückmeldungen aus dem Marktüberwachungssystem
Relevante Normen
Orientieren Sie sich an:
- ISO 31000: Leitlinien Risikomanagement
- ISO/IEC 23894: Risikomanagement für KI
- ISO/IEC 42001: KI-Managementsysteme
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