Hochrisiko
Art. 9 EU AI Act

Risikomanagementsystem für Hochrisiko-KI nach Art. 9 EU AI Act

Das Risikomanagementsystem ist das Herzstück der EU AI Act-Compliance für Hochrisiko-KI. Art. 9 schreibt vor, was es enthalten muss und wie es über den gesamten Lebenszyklus zu betreiben ist.

Was muss das System enthalten?

Das Risikomanagementsystem muss:

  • Risiken identifizieren und analysieren (bekannte und vorhersehbare)
  • Restrisiken bei vernünftigerweise vorhersehbarem Missbrauch bewerten
  • Risiken gegenüber Nutzen abwägen
  • Risikominderungsmaßnahmen umsetzen
  • Regelmäßig überprüft und aktualisiert werden

Lebenszyklus-Ansatz

Das Risikomanagementsystem ist kein einmaliger Schritt – es muss kontinuierlich betrieben werden. Auslöser für eine Überprüfung:

  • Wesentliche Systemänderungen
  • Schwerwiegende Vorfälle
  • Neue wissenschaftliche Erkenntnisse
  • Rückmeldungen aus dem Marktüberwachungssystem

Relevante Normen

Orientieren Sie sich an:

  • ISO 31000: Leitlinien Risikomanagement
  • ISO/IEC 23894: Risikomanagement für KI
  • ISO/IEC 42001: KI-Managementsysteme
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