EU AI Act: Nationale Umsetzung in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Der EU AI Act ist eine EU-Verordnung und gilt unmittelbar. Dennoch bestimmt jeder Mitgliedstaat selbst, welche Behörde zuständig ist und welche nationalen Ergänzungen gelten.

Deutschland

Deutschland hat die Bundesnetzagentur als Koordinierungsstelle designiert. Sie koordiniert die nationalen Marktaufsichtsbehörden, die je nach Sektor variieren (z.B. BaFin für Finanzdienstleistungen, BfArM für Medizinprodukte).

Österreich

In Österreich koordiniert das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) die EU AI Act-Implementierung. Die Fernmeldebehörde RTR ist als eine der zuständigen Stellen vorgesehen.

Schweiz

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Der EU AI Act gilt hier nicht direkt. Allerdings ist die Schweiz dabei, eine nationale KI-Strategie zu entwickeln. Für Unternehmen, die im EU-Markt aktiv sind, bleibt der EU AI Act trotzdem relevant – sie müssen sich dann an die Behörden des EU-Ziellandes wenden.

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