Anbieter vs. Betreiber: Rollen und Pflichten im EU AI Act
Der EU AI Act unterscheidet streng zwischen Anbietern (die KI entwickeln/vermarkten) und Betreibern (die KI in eigenen Prozessen einsetzen). Die Pflichten unterscheiden sich erheblich. Hier ist die klare Abgrenzung.
Der Anbieter (Provider)
Ein Anbieter ist eine natürliche oder juristische Person, die ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt.
Anbieter tragen die Hauptverantwortung: Sie müssen alle technischen Anforderungen erfüllen, die Konformitätsbewertung durchführen, CE-kennzeichnen und in der EU-KI-Datenbank registrieren.
Der Betreiber (Deployer)
Ein Betreiber setzt ein KI-System unter eigener Verantwortung für einen bestimmten Zweck ein – typischerweise ein Unternehmen, das KI-Software von einem Anbieter kauft und in Geschäftsprozessen nutzt.
Betreiber-Pflichten: Systeme nur gemäß Anbieteranweisungen nutzen, menschliche Aufsicht sicherstellen, Protokolle aufbewahren, Mitarbeitende schulen, Vorfälle melden.
Grenzfälle und Überschneidungen
Ein Unternehmen kann gleichzeitig Anbieter und Betreiber sein (z. B. wenn es ein KI-System intern entwickelt und nutzt). Ein Betreiber, der ein System wesentlich modifiziert, wird zum Anbieter.
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