Art. 50 EU AI Act
Begrenztes Risiko: Transparenzpflichten nach Art. 50 EU AI Act
KI-Systeme mit begrenztem Risiko – wie Chatbots, KI-generierte Inhalte oder Emotionserkennungssysteme (außerhalb der Verbotszonen) – unterliegen primär Transparenzpflichten. Nutzer müssen wissen, dass sie mit einer KI interagieren.
Was fällt unter begrenztes Risiko?
- Chatbots und Conversational AI (z. B. Kundendienst-Bots)
- KI-generierte Bilder, Videos, Texte und Audio (Deepfakes)
- Emotionserkennung (außerhalb der verbotenen Bereiche)
- Biometrische Kategorisierung (nach nicht-sensiblen Merkmalen)
Konkrete Transparenzpflichten
Anbieter und Betreiber müssen:
- Nutzer klar darüber informieren, dass sie mit einem KI-System interagieren (Chatbots)
- KI-generierte Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen (Wasserzeichen oder Metadaten)
- Bei Emotionserkennung oder Biometrie: Betroffene informieren
Ausnahmen
Keine Kennzeichnungspflicht besteht, wenn:
- Es offensichtlich ist, dass es sich um KI handelt (z. B. offensichtliche Parodie, Satire)
- Der Inhalt für wissenschaftliche Forschung erstellt wird
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