Begrenztes Risiko
Art. 50 EU AI Act

Begrenztes Risiko: Transparenzpflichten nach Art. 50 EU AI Act

KI-Systeme mit begrenztem Risiko – wie Chatbots, KI-generierte Inhalte oder Emotionserkennungssysteme (außerhalb der Verbotszonen) – unterliegen primär Transparenzpflichten. Nutzer müssen wissen, dass sie mit einer KI interagieren.

Was fällt unter begrenztes Risiko?

  • Chatbots und Conversational AI (z. B. Kundendienst-Bots)
  • KI-generierte Bilder, Videos, Texte und Audio (Deepfakes)
  • Emotionserkennung (außerhalb der verbotenen Bereiche)
  • Biometrische Kategorisierung (nach nicht-sensiblen Merkmalen)

Konkrete Transparenzpflichten

Anbieter und Betreiber müssen:

  • Nutzer klar darüber informieren, dass sie mit einem KI-System interagieren (Chatbots)
  • KI-generierte Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen (Wasserzeichen oder Metadaten)
  • Bei Emotionserkennung oder Biometrie: Betroffene informieren

Ausnahmen

Keine Kennzeichnungspflicht besteht, wenn:

  • Es offensichtlich ist, dass es sich um KI handelt (z. B. offensichtliche Parodie, Satire)
  • Der Inhalt für wissenschaftliche Forschung erstellt wird
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