Chatbot-Kennzeichnungspflicht nach EU AI Act Art. 50
Wenn Sie einen KI-Chatbot betreiben, müssen Ihre Nutzer wissen, dass sie mit einer KI interagieren. Das ist eine klare Pflicht nach Art. 50 EU AI Act.
Was muss kommuniziert werden?
Nutzer müssen zu Beginn einer Interaktion darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren – und nicht mit einem Menschen. Diese Information muss klar, verständlich und zu Beginn kommuniziert werden.
Ausnahmen
Keine Kennzeichnungspflicht, wenn:
- Es offensichtlich ist, dass die Interaktion mit einer KI stattfindet (z. B. offensichtliche KI-Avatare)
- Die KI im Rahmen einer behördlich genehmigten Strafverfolgungsmaßnahme eingesetzt wird
Praktische Umsetzung
Typische Umsetzungsformen:
- Klarer Hinweis zu Beginn des Chats: "Sie sprechen mit unserem KI-Assistenten"
- Visuelle Kennzeichnung des Chatbot-Avatars als KI
- Info in den Datenschutzinformationen (allein nicht ausreichend)
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