Emotionserkennung: Transparenzpflichten bei erlaubtem Einsatz
Emotionserkennung ist am Arbeitsplatz und in Schulen verboten – aber in anderen Kontexten kann sie erlaubt sein. Dann gelten strenge Transparenzpflichten.
Wo ist Emotionserkennung erlaubt?
Erlaubt ist Emotionserkennung in Kontexten außerhalb der Verbotszonen (Arbeitsplatz, Schule), z. B. für Marktforschung (mit Einwilligung), in der Unterhaltungsbranche (mit Einwilligung), für medizinische Zwecke unter ärztlicher Aufsicht.
Transparenzpflichten
Bei erlaubter Emotionserkennung müssen Betroffene informiert werden:
- Dass ein Emotionserkennungssystem eingesetzt wird
- Welche Daten erhoben werden
- Zu welchem Zweck
Diese Information muss vor der Interaktion erfolgen.
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