Begrenztes Risiko

Emotionserkennung: Transparenzpflichten bei erlaubtem Einsatz

Emotionserkennung ist am Arbeitsplatz und in Schulen verboten – aber in anderen Kontexten kann sie erlaubt sein. Dann gelten strenge Transparenzpflichten.

Wo ist Emotionserkennung erlaubt?

Erlaubt ist Emotionserkennung in Kontexten außerhalb der Verbotszonen (Arbeitsplatz, Schule), z. B. für Marktforschung (mit Einwilligung), in der Unterhaltungsbranche (mit Einwilligung), für medizinische Zwecke unter ärztlicher Aufsicht.

Transparenzpflichten

Bei erlaubter Emotionserkennung müssen Betroffene informiert werden:

  • Dass ein Emotionserkennungssystem eingesetzt wird
  • Welche Daten erhoben werden
  • Zu welchem Zweck

Diese Information muss vor der Interaktion erfolgen.

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