Verbotene Praxis
Art. 5 Abs. 1 lit. f EU AI Act

Emotionserkennung am Arbeitsplatz: Verboten nach EU AI Act

Seit dem 2. Februar 2025 ist der Einsatz von KI zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen in der EU verboten. Das betrifft zahlreiche HR-Tech, EdTech und Videokonferenz-Anbieter.

Was ist verboten?

Verboten sind KI-Systeme, die Emotionen oder Gefühlszustände von Personen erkennen, ableiten oder analysieren:

  • Am Arbeitsplatz – in beruflichen Kontexten aller Art
  • In Bildungseinrichtungen – Schulen, Universitäten und andere Lernumgebungen

Die Technologie selbst ist nicht verboten – der spezifische Einsatz in diesen Kontexten ist es.

Welche Produkte sind betroffen?

  • Videokonferenz-Tools mit Mimik- und Emotionsanalyse
  • Proctoring-Software für Online-Prüfungen mit Emotionsanalyse
  • HR-Software mit Stimmungsanalyse bei Videointerviews
  • Wearables, die Emotionszustände von Mitarbeitenden erfassen
  • KI-Chatbots mit Emotionserkennungsfunktion in Lernumgebungen

Ausnahmen

Das Verbot gilt nicht für den Einsatz aus medizinischen Gründen (unter ärztlicher Aufsicht) oder Sicherheitsgründen (z. B. Müdigkeitserkennung bei Fahrern). Diese Ausnahmen sind eng auszulegen.

Handlungsempfehlung

  1. Prüfen Sie, ob eingesetzte Tools Emotionserkennungsfunktionen haben
  2. Deaktivieren Sie diese oder wechseln Sie das Tool
  3. Informieren Sie Mitarbeitende über eingesetzte KI-Systeme
  4. Nutzen Sie den kostenlosen AI Risk Check für eine Prüfung
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