Verbotene Praxis
Art. 5 Abs. 1 lit. g EU AI Act

Verbotene biometrische Kategorisierung: EU Artificial Intelligence Act Art. 5

KI-Systeme, die biometrische Daten nutzen, um Personen nach sensiblen Merkmalen wie Rasse, Religion oder sexueller Orientierung zu kategorisieren, sind nach dem EU AI Act verboten – sowohl für öffentliche als auch private Akteure.

Welche Kategorisierungen sind verboten?

Verboten sind KI-Systeme, die biometrische Daten nutzen, um Personen nach folgenden Merkmalen zu kategorisieren:

  • Rasse oder ethnische Herkunft
  • Politische Meinungen
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
  • Sexualleben oder sexuelle Orientierung

Im Gegensatz zum Social-Scoring-Verbot gilt dieses Verbot auch für private Unternehmen.

Was ist noch erlaubt?

Nicht verboten ist die biometrische Kategorisierung nach nicht-sensiblen Merkmalen (Alter, Geschlecht) unter Hochrisiko-Auflagen. Gesichtserkennung für Zutrittskontrolle ohne sensible Kategorisierung ist ebenfalls erlaubt.

Praxisbeispiele

Verboten:

  • KI, die aus Gesichtsfotos ethnische Zugehörigkeit ableitet
  • Rekrutierungs-KI, die religiöse Zugehörigkeit aus Profilfotos erkennt

Erlaubt (mit Auflagen):

  • Gesichtserkennung zur Zutrittskontrolle ohne sensible Kategorisierung
  • Altersverifikation für altersbeschränkte Inhalte
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