Biometrische Echtzeit-Identifikation im öffentlichen Raum: Verboten
Die biometrische Identifikation in Echtzeit – also das automatisierte Erkennen von Personen in der Öffentlichkeit über Gesichtserkennung – ist nach dem EU AI Act grundsätzlich verboten. Es gibt enge Ausnahmen für Strafverfolgungsbehörden.
Das Verbot im Detail
Verboten ist der Einsatz von KI-Systemen zur biometrischen Echtzeit-Fernidentifikation von natürlichen Personen in öffentlich zugänglichen Räumen zu Strafverfolgungszwecken.
Systeme, die Personen in Echtzeit über biometrische Merkmale (Gesicht, Gang, Stimme) in der Öffentlichkeit identifizieren, sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Enge Ausnahmen für Strafverfolgung
Ausnahmsweise erlaubt für:
- Gezielte Suche nach vermissten Personen oder Opfern von Menschenhandel
- Verhütung einer konkreten erheblichen Gefahr für Leib und Leben
- Ermittlungen bei schweren Straftaten wie Terrorismus
Jeder Einsatz erfordert eine vorherige richterliche Genehmigung oder bei Gefahr in Verzug eine unverzügliche nachträgliche Genehmigung.
Relevanz für die Schweiz
Schweizer Behörden unterliegen dem EU AI Act nicht direkt. Allerdings müssen Schweizer Technologieunternehmen, die solche Systeme für EU-Strafverfolgungsbehörden entwickeln, die EU-Anforderungen erfüllen.
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