Bildung & EdTech: EU AI Act und KI in Schulen
KI in Bildungseinrichtungen – für Bewertungen, Empfehlungen oder Überwachung – ist hochriskant nach EU AI Act. Zusätzlich gelten die Verbote für Emotionserkennung.
Inhalt
Was ist Hochrisiko in der Bildung?
- KI für Zugangsberechtigungen zu Bildungseinrichtungen
- Bewertungssysteme für Lernende
- Prüfungsüberwachungssysteme (Proctoring) ohne Emotionserkennung
- KI zur Empfehlung von Bildungswegen
Was ist verboten in der Bildung?
- Emotionserkennung in Bildungseinrichtungen (Art. 5 Abs. 1 lit. f) – vollständiges Verbot
- Proctoring-Software mit Emotionsanalyse
KI-Kompetenz: Art. 4 EU AI Act
Art. 4 EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber, ausreichende KI-Kompetenz bei ihren Mitarbeitenden sicherzustellen. In Bildungseinrichtungen bedeutet das: Lehrende müssen verstehen, wie eingesetzte KI funktioniert.
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