Hochrisiko

Bildung & EdTech: EU AI Act und KI in Schulen

KI in Bildungseinrichtungen – für Bewertungen, Empfehlungen oder Überwachung – ist hochriskant nach EU AI Act. Zusätzlich gelten die Verbote für Emotionserkennung.

Was ist Hochrisiko in der Bildung?

  • KI für Zugangsberechtigungen zu Bildungseinrichtungen
  • Bewertungssysteme für Lernende
  • Prüfungsüberwachungssysteme (Proctoring) ohne Emotionserkennung
  • KI zur Empfehlung von Bildungswegen

Was ist verboten in der Bildung?

  • Emotionserkennung in Bildungseinrichtungen (Art. 5 Abs. 1 lit. f) – vollständiges Verbot
  • Proctoring-Software mit Emotionsanalyse

KI-Kompetenz: Art. 4 EU AI Act

Art. 4 EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber, ausreichende KI-Kompetenz bei ihren Mitarbeitenden sicherzustellen. In Bildungseinrichtungen bedeutet das: Lehrende müssen verstehen, wie eingesetzte KI funktioniert.

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