Hochrisiko

HR & Personalwesen: KI-Anforderungen nach EU AI Act

KI im HR-Bereich – für Recruiting, Personalbeurteilung und Personalmanagement – gilt nach dem EU AI Act als Hochrisiko. Das hat erhebliche Auswirkungen auf HR-Teams und HR-Tech-Anbieter in der DACH-Region.

Was gilt als Hochrisiko im HR?

Als Hochrisiko eingestuft sind KI-Systeme für:

  • Einstellungsentscheidungen (CV-Screening, automatisierte Interviews)
  • Bewerberselektion und -ranking
  • Leistungsbeurteilung von Beschäftigten
  • Beförderungs- und Entlassungsentscheidungen
  • Aufgabenzuweisung im Betrieb

Verbote im HR

Zusätzlich zu den allgemeinen Verboten gilt im HR-Bereich:

  • Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist vollständig verboten (Art. 5 Abs. 1 lit. f)
  • Manipulative KI-Techniken gegenüber Bewerbern sind verboten

Pflichten für HR-Tech-Anbieter

Anbieter von HR-KI müssen alle Hochrisiko-Anforderungen erfüllen: Risikomanagementsystem, Daten-Governance (Bias-Prüfung!), technische Dokumentation, menschliche Aufsicht, CE-Kennzeichnung.

Pflichten für HR-Betreiber (Unternehmen)

Wenn Sie HR-KI einsetzen:

  • Nur konforme Tools einsetzen
  • Menschliche Aufsicht bei Entscheidungen gewährleisten
  • Mitarbeitende informieren (Art. 26 Abs. 6)
  • Betriebsrat einbeziehen (wichtig in Deutschland und Österreich)
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