HR & Personalwesen: KI-Anforderungen nach EU AI Act
KI im HR-Bereich – für Recruiting, Personalbeurteilung und Personalmanagement – gilt nach dem EU AI Act als Hochrisiko. Das hat erhebliche Auswirkungen auf HR-Teams und HR-Tech-Anbieter in der DACH-Region.
Inhalt
Was gilt als Hochrisiko im HR?
Als Hochrisiko eingestuft sind KI-Systeme für:
- Einstellungsentscheidungen (CV-Screening, automatisierte Interviews)
- Bewerberselektion und -ranking
- Leistungsbeurteilung von Beschäftigten
- Beförderungs- und Entlassungsentscheidungen
- Aufgabenzuweisung im Betrieb
Verbote im HR
Zusätzlich zu den allgemeinen Verboten gilt im HR-Bereich:
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist vollständig verboten (Art. 5 Abs. 1 lit. f)
- Manipulative KI-Techniken gegenüber Bewerbern sind verboten
Pflichten für HR-Tech-Anbieter
Anbieter von HR-KI müssen alle Hochrisiko-Anforderungen erfüllen: Risikomanagementsystem, Daten-Governance (Bias-Prüfung!), technische Dokumentation, menschliche Aufsicht, CE-Kennzeichnung.
Pflichten für HR-Betreiber (Unternehmen)
Wenn Sie HR-KI einsetzen:
- Nur konforme Tools einsetzen
- Menschliche Aufsicht bei Entscheidungen gewährleisten
- Mitarbeitende informieren (Art. 26 Abs. 6)
- Betriebsrat einbeziehen (wichtig in Deutschland und Österreich)
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