Hochrisiko
Anhang III EU AI Act

Hochrisiko-KI Anwendungsfälle: Alle Bereiche nach Anhang III EU AI Act

Anhang III des EU AI Act listet 13 spezifische Bereiche auf, in denen KI-Systeme als hochriskant eingestuft werden. Hier finden Sie alle Bereiche erklärt – mit Beispielen aus der Praxis.

1. Biometrie

KI-Systeme zur biometrischen Identifikation von Personen (nicht in Echtzeit, da diese verboten ist) und biometrische Kategorisierungssysteme nach nicht-sensiblen Merkmalen.

2. Kritische Infrastruktur

KI-Systeme als Sicherheitskomponenten in kritischen Infrastrukturen wie Wasserversorgung, Energieversorgung, Wärme, Verkehr, digitale Infrastruktur.

3. Bildung und Berufsbildung

KI für den Zugang zu Bildungseinrichtungen, die Bewertung von Lernenden, die Überwachung von Prüfungen und die Empfehlung von Bildungswegen.

4. Beschäftigung und Personalmanagement

KI für die Einstellung (CV-Screening, Interviews), Arbeitsplatzzuweisung, Beförderungsentscheidungen, Leistungsüberwachung und Entlassungen.

5. Wesentliche Dienstleistungen

KI in der Kreditvergabe, Versicherungsprämienberechnung, Notrufdispatch, Sozialhilfe-Entscheidungen und medizinische Diagnose.

6. Strafverfolgung

KI zur Risikobeurteilung von Personen im Strafverfolgungskontext, Erkennung von Falschinformationen, Analyse von Beweismitteln.

7. Migration und Asyl

KI für Asylentscheidungen, Reisedokumentprüfungen, Risikobeurteilungen im Migrationskontext.

8. Rechtspflege

KI zur Unterstützung von Justizbehörden bei der Recherche, Auslegung von Fakten und Gesetz sowie bei der Anwendung des Rechts auf konkrete Sachverhalte.

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