Hochrisiko
Art. 10 EU AI Act

Daten-Governance für Hochrisiko-KI: Art. 10 EU Artificial Intelligence Act

Die Daten-Governance ist eine der anspruchsvollsten Anforderungen des EU AI Act. Art. 10 schreibt vor, welche Qualität Trainingsdaten haben müssen und wie sie dokumentiert werden.

Anforderungen an Datenqualität

Verwendete Datensätze müssen:

  • Relevant: für das Systemziel geeignet
  • Repräsentativ: Vielfalt der Zielpopulation widerspiegeln
  • Fehlerfrei: keine wesentlichen Fehler oder Lücken
  • Vollständig: ausreichend für den beabsichtigten Zweck
  • DSGVO-konform: alle Datenschutzvorschriften beachtet

Bias-Erkennung und -Vermeidung

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Erkennung und Vermeidung von Bias. Dazu gehören:

  • Analyse der Datenquellen auf systematische Verzerrungen
  • Tests auf diskriminierende Ausgaben (z. B. nach Geschlecht, Herkunft)
  • Dokumentation von Bias-Risiken und Gegenmaßnahmen

Dokumentationspflichten

Zu dokumentieren sind:

  • Herkunft aller verwendeten Datensätze
  • Vorverarbeitungsschritte (Cleaning, Normalisierung)
  • Annahmen über Daten und Labels
  • Auswahl- und Ausschlusskriterien für Datenpunkte
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