Art. 10 EU AI Act
Daten-Governance für Hochrisiko-KI: Art. 10 EU Artificial Intelligence Act
Die Daten-Governance ist eine der anspruchsvollsten Anforderungen des EU AI Act. Art. 10 schreibt vor, welche Qualität Trainingsdaten haben müssen und wie sie dokumentiert werden.
Anforderungen an Datenqualität
Verwendete Datensätze müssen:
- Relevant: für das Systemziel geeignet
- Repräsentativ: Vielfalt der Zielpopulation widerspiegeln
- Fehlerfrei: keine wesentlichen Fehler oder Lücken
- Vollständig: ausreichend für den beabsichtigten Zweck
- DSGVO-konform: alle Datenschutzvorschriften beachtet
Bias-Erkennung und -Vermeidung
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Erkennung und Vermeidung von Bias. Dazu gehören:
- Analyse der Datenquellen auf systematische Verzerrungen
- Tests auf diskriminierende Ausgaben (z. B. nach Geschlecht, Herkunft)
- Dokumentation von Bias-Risiken und Gegenmaßnahmen
Dokumentationspflichten
Zu dokumentieren sind:
- Herkunft aller verwendeten Datensätze
- Vorverarbeitungsschritte (Cleaning, Normalisierung)
- Annahmen über Daten und Labels
- Auswahl- und Ausschlusskriterien für Datenpunkte
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