EU AI Act für die öffentliche Verwaltung

Öffentliche Stellen haben nach dem EU AI Act besondere Pflichten – insbesondere wenn sie Hochrisiko-KI einsetzen. Die Grundrechte-Folgenabschätzung ist für Behörden Pflicht.

Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA)

Öffentliche Stellen, die Hochrisiko-KI einsetzen, müssen vor dem Einsatz eine Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27 EU AI Act) durchführen und veröffentlichen. Diese Pflicht gilt für staatliche und staatsnahe Behörden.

Registrierungspflicht für Behörden

Behörden, die Hochrisiko-KI-Systeme einsetzen (nicht nur anbieten), müssen sich ebenfalls in der EU-KI-Datenbank registrieren (Art. 49 Abs. 4). Das unterscheidet sie von privaten Betreibern.

Typische Hochrisiko-Fälle in der Verwaltung

  • KI für Asyl- und Migrationsentscheidungen
  • KI in der Strafverfolgung
  • KI für Sozialhilfeentscheidungen
  • KI in der Steuerverwaltung
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