KI in der HR-Praxis: Was nach EU AI Act erlaubt ist
Von CV-Screening bis Leistungsbeurteilung – KI revolutioniert HR. Der EU AI Act setzt aber klare Grenzen. Was dürfen Personalverantwortliche, was müssen sie vermeiden?
Verboten in HR
- KI zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz
- KI zur biometrischen Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen
- Manipulative KI zur Beeinflussung von Bewerbenden
Hochrisiko in HR (strenge Anforderungen)
- CV-Screening und automatisches Ranking von Bewerbern
- KI zur Entscheidung über Einstellung, Beförderung, Kündigung
- KI zur Leistungsbeurteilung mit direkten Konsequenzen
Erlaubt mit Transparenz
- KI für administrative HR-Aufgaben (Lohnabrechnung, Urlaubsmanagement)
- KI-Assistenten für HR-Fragen (wenn als KI erkennbar)
- KI zur Stellenausschreibungsoptimierung (wenn keine Diskriminierung)
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